Vor langer langer Zeit ergab sich etwas, bei dem ich das Vertrauen an unsere Gesetzgebung verlor.
So begab es sich, das ein Linienbus unseren Wagen rammte. Keine fünf Minuten später kam ein weiteres Fahrzeug dieses Linienunternehmens, und drei Anwälte stiegen aus.
Als der Busfahrer: "Ich bin schuld, ich bin schuld" rief, wurde er sofort vom Unfallort entfernt. Vor Gericht dann die nächste Merkwürdigkeit. Unser Rechtsanwalt erschien nicht. Statt dessen kam ein Rechtsanwalt der von nichts eine Ahnung hatte. Ja und der Busfahrer der den Unfall verursacht hatte befand sich im Urlaub.
Die Polizisten die den Unfall aufnahmen bestätigten, das wir nicht gefahren sind, was jedoch von der Gegenseite anders behauptet wurde. Laut Angabe der Polizisten könnte ich aber heute nicht diese Zeilen schreiben und doch entschied der Richter das wir den Unfall verursacht hatten.
So stand für mich seit dem nur noch fest das es in Deutschland keine Gesetzgebung gibt, die Bücher auf denen diese feinen Gesetze stehen, die ja doch zum Schutze des Bürgers sein sollten, waren für mich seit dem nicht mal mehr das Papier wert auf denen sie gedruckt wurden.
Nun, viele Jahre später, begann ich zu studieren. Ein Teil meines Studiums besteht aus der Lehre des deutschen Rechtes. Es war schön zu lernen wie diese Gesetze aufgebaut und auch verwendet werden. Ja auch traf ich Dozenten , ehemalige bzw. noch als Richter arbeitende Personen, die mir dieses Bild vom anarchischen, richterlichen Eigenwillen nahmen.
Und doch kam es anders.
Im Februar dieses Jahres musste ich feststellen das Gesetz wohl doch nicht Gesetz ist, anders kann ich es nicht mehr sehen. Da das Gerichtsurteil nun feststeht, kann ich auch darüber schreiben (Gerichturteil vom Amtsgericht Essen-Borbeck vom 20.02.2002; Aktenzeichen 5 C 382/01).
Meine fristlose Kündigung eines Mobilfunkvertrages wegen (hier in gekürzter Form dargestellt):
- Bruchs der eigenen AGB
- Sperrung der Karte aufgrund von Fehlinformationen durch der sogenannten Servicehotline
- Schnauzende Servicehotlinemitarbeiter die ihren Kunden Absicht in der Unterlassung von Zahlungen unterstellen, gleichwohl dieser sogenannte Service für diesen Zustand zuständig ist, und die weiterhin mir als Kunden sagen das ich kein Recht habe (im Bezug auf Kündigung)
Nun, wie recht diese Mitarbeiterin mit dieser Aussage hatte musste ich nun feststellen.
Das Amtsgericht Essen-Borbeck empfand:
" ... der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag ist nicht durch die mit Schreiben des Beklagten vom 02.08.2000 ausgesprochene fristlose Kündigung beendet worden.
Ein "wichtiger grund", welcher die Kündigung rechtfertigen könnte, lag dem Kündigungsschreiben vom 02.08.2000 nicht zu Grunde."
Wow, wenn ich mir nur einmal meinen letzten Punkt der fristlosen Kündigung anschaue, bei dem mir kein Recht zur Kündigung unterstellt wurde, so muss ich feststellen das ich mich mit der Unterschrift eines Mobilfunkvertrages auch in die Leibeigenschaft dieser Firma stellte, so das diese mit mir machen konnte was sie wollte und auch tat, wenn ich mir nur mal die Liste von Anrufen anschaue von denen ich nichts wusste.
Somit wurde also mit dem oben genannten Urteil auch ein internationales Gesetz außer Kraft gesetzt: Artikel 4 der achten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit. (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
Was für ein Hohn: Diesen Gesetzestext fand ich ausgerechnet in der Strafprozessordnung (Beck-Texte).
Dieses Buch kann ich nun verbrennen, es ist bedeutungslos.
Ach ja, und da war noch der Anwalt der Gegenpartei der mich und das Gericht "verarschte", in dem dieser beim ersten Verfahren, das ich mit seinen eigenen Mitteln gewann (Versäumnisurteil das er ursprünglich mir auferlegen wollte), nicht erschien.
Das weitere Verfahren gestaltete sich dann wie folgt:
Ein junger Spund erschien der sich als Vertreter der Gegenpartei, durch den Richter, ausgab und nur mist erzählte, da er ja die Sachlage nicht kannte.
Der Richter ließ mich nicht zu Wort kommen und wollte nur von mir bestätigt haben ob er mich auch, schriftlich, richtig verstanden habe.
Das Urteil wurde in meiner Abwesenheit gefällt
Schöne deutsche Rechtsprechung.
Bleibt nur abzuwarten ob nun, nach Erscheinen dieses Beitrages, hier auf meiner Internetseite, der Artikel 5 des Grundgesetzes nicht auch noch außer Kraft gesetzt wird.
Das Recht auf
Meinung-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft
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